Im Rahmen der dritten Reformstufe der SGB VIII-Reform sind ab 2028 Eingliederungshilfen nach dem jetzigen SGB IX für Kinder und Jugendliche von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zu erbringen. Das ist noch ein wenig hin und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aber: Wie muss eigentlich ein Jugendamt strukturell aussehen, das diese Eingliederungsleistungen unter seinem Dach verortet hat?

Einige Jugendämter haben sich bereits auf diesen Weg gemacht. In einer Feldstudie haben wir neun von ihnen interviewt und nach dem jeweils gewählten aufbauorganisatorischen Strukturmodell, nach Gründen für das jeweilige Modell und nach dessen Auswirkungen auf Prozesse und Schnittstellen gefragt. Die Ergebnisse und unsere Überlegungen dazu lesen Sie in unserem neuen Fachartikel.