Jugendämter sind – wie derzeit alle (Sozial-)Verwaltungen – massiv von einem zunehmend bedrohlich werdenden Fachkräftemangel betroffen. Eine Personalbedarfsermittlung – vorgeschrieben in § 79 SGB VIII – hilft an dieser Stelle nicht, denn das von den Fachkräften häufig erhoffte Mehr an Stellen kann im Zweifelsfall nicht besetzt werden. Daher kann es nicht nur darum gehen, wie Fachkräfte gewonnen und gehalten werden können, sondern es ist auch zu überlegen, wie die Aufgaben der Organisation perspektivisch mit weniger Fachkräften zu erbringen sind: Alle Studien weisen darauf hin, dass der Fachkräftemarkt nicht ausreichend groß ist, um langfristig die vorhandenen Stellen zu besetzen.
Die zentralen Fragen zeigen die breite Palette:
Die zentralen Fragen zeigen die breite Palette:
- Wie gewinnen und binden wir Fachkräfte?
- Wie setzen wir die vorhandenen Mitarbeitenden gezielt ein?
- Wie gestalten wir die Aufgaben schlank und effektiv?
- Welche Aufgaben haben Priorität – und welche können wir im Zweifelsfall weglassen?