Die SGB VIII-Reform bewegt die Jugendämter in vielerlei Hinsicht – und berührt auch Fragen der Ressourcenausstattung und erforderlicher Kompetenzen. In § 79 SGB VIII fordert der Gesetzgeber die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu auf, für eine „ausreichende Ausstattung der Jugendämter“ zu sorgen und für die „Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung […] ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen.“
Viele Jugendämter haben sich bereits auf den Weg gemacht, eine Personalbedarfsbemessung durchzuführen. Oft haben Fachkräfte große Hoffnungen, dadurch endlich Personalengpässe besser meistern zu können. Allerdings können diese Erwartungen im Kontext des Fachkräftemangels nur bedingt erfüllt werden: Im Zweifel bleiben am Ende nur mehr unbesetzte Stellen übrig. Deswegen lohnt es sich, im Zuge einer Personalbedarfsbemessung auch auf die Frage zu schauen, welche weiteren Hebel es für eine angemessene Ressourcenausstattung gibt. Sind unsere Prozesse schlank und digital? Wie sieht es mit unserer Qualität aus? Wo verstecken sich lange Bearbeitungs- oder Liegezeiten? Haben wir aussagekräftige Fallzahlen? Eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen kann dann für die Weiterentwicklung der Organisation genutzt werden.
Nach dem Motto „Wenn schon, denn schon!“ kamen am 12.10.2023 Führungskräfte aus Jugend- und Personalämtern zum Zukunftsdialog von gfa | public zusammen, um die Voraussetzungen und das Vorgehen einer Personalbedarfsbemessung zu verstehen und zugleich zu entdecken, wie eine Personalbedarfsbemessung auch für andere Fragestellungen nutzbar werden kann. Frau Glathe und Herr Schelenberg vom Kreisjugendamt Lippe berichteten in einem Praxis-Input , welche Lern- und Gewinnpunkte mit der Durchführung ihrer Personalbedarfsbemessung verbunden waren. In einer Mischung aus Input, Erfahrungsbericht, Arbeitsphasen und viel Austausch untereinander haben die Teilnehmenden konkrete Punkte erarbeitet, die sie nun ansteuern können.
Lesen Sie hier die Dokumentation der eintägigen Veranstaltung.